Alter bei PKW-Reifen


 

Dem Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk (BRV) ist es gemeinsam mit den maßgeblichen Reifenherstellern gelungen, eine exakte Interpretation der Wdk-Leitlinie Nr.90 zu erreichen, die sich mit der Lebenserwartung von PKW-Reifen auseinander setzt.

 

Demnach gilt ein bis zu fünf Jahre alter Reifen - sachgemäße Lagerung vorausgesetzt - als neuwertig und kann unbedenklich vermarktet werden.

 

Der Gesetzgeber geht davon aus, dass ein Reifenfachhandelsbetrieb nur PKW-Reifen anbietet (verkauft, montiert), die der Spezifikation und der Verwendungstauglichkeit eines Neureifens entsprechen und im Normalbetrieb das grundsätzliche Lebensalter von 10 Jahren nicht überschreiten.

 

Unsere langjährige Erfahrung bestätigt immer wieder, dass es in unseren Betrieb kaum zum Verkauf eines mehr als einem Jahr alten Reifens kommt, da wir versuchen die Lagerkosten so gering wie möglich zu halten und nur so viele Reifen auf Lager halten, wie wir für die jeweilige Saison benötigen.