Winterreifen-Pflicht in Österreich ab 1.1.2008:
Die Vorschrift gilt von 1. November bis 15. April mit dem ausdrücklichen Zusatz bei winterlichen Verhältnissen. Das heißt bei Schnee, Matsch oder Eis. Ausgenommen sind parkende Fahrzeuge. Als Alternative zu Winterreifen können eingeschränkt auch Schneeketten verwendet werden. Lenker eines PKW, eines Kombikraftwagens oder eines LKW mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3.500 kg dürfen im angeführten Fall ihr Fahrzeug nur dann in Betrieb nehmen, wenn an allen Rädern Winterreifen montiert sind oder wenn Schneeketten an den Antriebsrädern angebracht sind. Schneeketten allerdings nur dann, wenn die Fahrbahn mit einer zusammenhängenden oder nicht nennenswert unterbrochenen Schnee- oder Eisschicht bedeckt ist und wenn dadurch die Oberfläche der Fahrbahn nicht beschädigt wird.
Wer gegen die Vorschrift verstößt, wird künftig gestraft. Einfache Verstöße werden mit einer Organstrafverfügung in der Höhe von 35 € geahndet. Liegt ein Gefährdungstatbestand vor, können in einem Verwaltungsstrafverfahren bis zu 5.000 € verhängt werden. Die Exekutive bekommt auch die Möglichkeit, das betroffene Fahrzeug abstellen zu lassen
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